FC-Anleihe
Schmuckurkunden und Zinskupons können in jeder Filiale der Sparkasse KölnBonn kostenfrei eingereicht werden. Die Filialsuche und Öffnungszeiten der Sparkasse KölnBonn finden Sie hier.
Kunden, die nicht im direkten Einzugsgebiet der Sparkasse KölnBonn wohnen, können Ihre Schmuckurkunde(n) unter Angabe Ihrer Bankverbindung postalisch einreichen. Alle weiteren Informationen hierzu und die Postadresse finden Sie hier.
Wenn Sie Schuldverschreibungen in globalverbriefter Form besitzen, müssen Sie keine weiteren Schritte veranlassen. Der Rückzahlungsbetrag der Schuldverschreibung(en) wird, wie bisher fällige Zinsen auch, Ihrem Depot bzw. Girokonto zum Fälligkeitstag, dem 1. August 2011, gutgeschrieben.
Haben Sie globalverbriefte Schuldverschreibungen nach dem 31. Dezember 2008 erworben oder Schmuckurkunden nach dem 31. Dezember 2008 in ein Depot eingeliefert, beachten Sie bitte die Hinweise zur steuerlichen Behandlung.
Als Inhaber von Schmuckurkunden können Sie den 1. FC Köln weiter unterstützen, indem Sie diese Urkunde(n) behalten und nicht vorlegen. Zeigen Sie damit Ihr fortwährendes Bekenntnis zum FC über den Fälligkeitstag der FC-Anleihe hinaus.
Alternativ würden wir uns über eine Spende zu Gunsten sozialer Förderprojekte der Stiftung 1. FC Köln sehr freuen. Eine Spendenbescheinigung senden wir Ihnen zu.
Weitere Informationen und Spendenformulare finden Sie hier.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die steuerliche Behandlung von Zinskuponzahlungen und Anleiherückzahlung. Bitte kontaktieren Sie zu spezifischen Fragen Ihren Steuerberater.
I. Zinskuponzahlungen
Bitte beachten Sie, dass die erzielten Zinserträge im Fall von Zinskuponzahlungen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer unterliegen.
Bei Anleihen in Depotführung werden die Zinserträge mit ggf. bestehenden Freistellungsaufträgen verrechnet. Sollte Kapitalertragsteuer anfallen, wird diese vorab durch Ihre depotführende Bank einbehalten und nur der Ihnen zustehende Betrag ausgezahlt. In der Regel erhalten Sie hierüber eine Bescheinigung von Ihrem kontoführenden Institut.
Bei Zinskupons zu Schmuckurkunden, die bisher privat verwahrt worden sind und nun eingereicht werden, wird der 1. FC Köln keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Die Zinskuponzahlungen sind jedoch grundsätzlich steuerpflichtig. Für die Versteuerung dieser Zinserträge aus Kuponseinreichung ist jeder Kunde selbst verantwortlich. Die Zinserträge müssen im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Sofern der Sparer-Pauschbetrag insgesamt nicht ausgeschöpft wird, fällt keine Einkommensteuer an.
II. Anleiherückzahlung
Die Art der steuerlichen Behandlung richtet sich nach dem Einlieferungsdatum der Urkunde:
a) Einlieferung ins Depot der Bank bis zum 31. Dezember 2008 (Standardfall)
Es fällt keine Kapitalertragsteuer auf den Anleihe-Nominalbetrag an. Für 100 Euro Anleihe-Nennwert werden 100 Euro durch den 1. FC Köln ausgezahlt.
b) Einlieferung ins Depot der Bank nach dem 31. Dezember 2008
Wurden Schmuckurkunden nach dem 31. Dezember 2008 in ein Depot eingeliefert, unterliegt das fällige Kapital wie folgt der Kapitalertragsteuer:
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen (Abgeltungsteuer) zum Jahresbeginn 2009 erfolgt die steuerliche Berechnung der Kapitalertragsteuer in Höhe von 26,375 % (ggf. zuzüglich Kirchensteuer) auf die Ersatzbemessungsgrundlage (30 % des Rückzahlungsbetrages). Die anfallende Kapitalertragsteuer kann im Zuge der persönlichen Einkommensteuererklärung durch Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten erstattet werden.
c) Einreichung privat verwahrter Schmuckurkunden ab dem 1. August 2011
Werden privat verwahrte Schmuckurkunden beim 1. FC Köln über die Sparkasse KölnBonn eingereicht, wird auf den Rückzahlungsbetrag keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Für 100 Euro Anleihe-Nennwert werden 100 Euro durch den 1. FC Köln ausgezahlt.
Zu spezifischen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater und/oder Ihre depotführende Bank.
Die Schmuckurkunden können bis zum 1. August 2016 zur Rückzahlung des Nennbetrags vorgelegt werden. Auf Schuldverschreibungen, die durch nach Ablauf dieser Frist vorgelegte Schmuckurkunden verbrieft sind, werden keine Zahlungen geleistet.
Zahlungen auf Zinskupons werden bis auf weiteres auf Kulanzbasis bis zum 1. August 2016 geleistet.
Die Zahlung auf Ihr Girokonto kann nach Einreichung der Schmuckurkunde bzw. der Zinskupons in einer Filiale der Sparkasse KölnBonn ca. 10 Tage dauern. Sollte die Zahlung nach diesem Zeitraum nicht eingegangen sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Service auf.
Sollte die Rückzahlung Ihrer globalverbrieften Schuldverschreibung nicht direkt zum 1. August erfolgen, warten Sie bitte bis zu 7 Tage nach dem Fälligkeitstag ab. Sollte nach diesem Zeitraum keine Zahlung auf Ihrem Konto eingegangen sein, nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit Ihrer depotführenden Bank auf. Der 1. FC Köln hat keinen Zugriff auf Ihr Depot. Zusätzlich informieren Sie bitte in Folge unseren Service über eventuell auftretende Schwierigkeiten.
Die Spendenbescheinigung geht Ihnen im Regelfall innerhalb von 30 Tagen nach dem Fälligkeitstag, dem, 1. August 2011 bzw. nach dem Zeitpunkt der Einreichung der Schmuckurkunden zu.
Sollte Sie nach diesem Zeitraum keine Spendenbescheinigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Service auf.
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