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Dienstag, 24. April 2012

40.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Dem Urteil zugestimmt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Köln am Montag, 23. April 2012, im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch sechs rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. 


Bei Bundesligaspielen des 1. FC Köln in der Rückrunde der Saison 2011|2012 wurden in den Kölner Zuschauerblöcken unter anderem Bengalische Feuer abgebrannt, Kanonenschläge entzündet und Gegenstände in Richtung des Spielfelds geworfen.

Der 1. FC Köln hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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