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Donnerstag, 28. Juni 2012

Urteil des DFB-Sportgerichts

FC legt Einspruch ein

Am Donnerstag, 28. Juni 2012, ist das Urteil des DFB-Sportgerichts im Einzelrichterverfahren gegen den 1. FC Köln wegen der Vorfälle beim letzten Heimspiel der Saison 2011|2012 ergangen. Wie der DFB auf seiner Homepage mitteilte, darf der Verein für das erste Heimspiel gegen den SV Sandhausen am Wochenende 10. bis 13. August nur 15.000 Karten an eigene Anhänger und maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen. Die Karten müssen personalisiert und ausschließlich im Vorverkauf abgegeben werden. Darüber hinaus müssen die Stehplatzbereiche komplett geschlossen bleiben, es kommen nur Sitzplatzkarten in den Verkauf. Zudem wird eine Geldstrafe über 50.000 Euro verhängt.


Der Vorsitzende der Geschäftsführung, Claus Horstmann, erklärte dazu: 
„Uns ist klar, dass der 1. FC Köln eine angemessene Strafe zu erwarten hat. Das heutige Urteil ist jedoch inakzeptabel. Das DFB-Sportgericht hat den Strafkatalog aus dem Antrag des Kontrollausschusses quasi 1:1 übernommen. Der Strafrahmen ist unangemessen und vollkommen überzogen, erst recht, weil bei dem Vorfall niemand zu Schaden gekommen ist. Dem 1. FC Köln droht ein wirtschaftlicher Schaden von rund Euro 500.000. Durch den Teilausschluss werden zudem vor allem unsere 24.000 Dauerkarten-Besitzer bestraft, die ihre Eintrittskarten bereits erworben haben. Die abschreckende Wirkung auf die kleine Gruppe von Tätern ist dagegen mehr als fraglich. Der 1. FC Köln wird deshalb Einspruch gegen das Urteil einlegen und in die nächste Instanz gehen.“

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