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FC legt Einspruch ein
Der Vorsitzende der Geschäftsführung, Claus Horstmann, erklärte dazu:
„Uns ist klar, dass der 1. FC Köln eine angemessene Strafe zu erwarten hat. Das heutige Urteil ist jedoch inakzeptabel. Das DFB-Sportgericht hat den Strafkatalog aus dem Antrag des Kontrollausschusses quasi 1:1 übernommen. Der Strafrahmen ist unangemessen und vollkommen überzogen, erst recht, weil bei dem Vorfall niemand zu Schaden gekommen ist. Dem 1. FC Köln droht ein wirtschaftlicher Schaden von rund Euro 500.000. Durch den Teilausschluss werden zudem vor allem unsere 24.000 Dauerkarten-Besitzer bestraft, die ihre Eintrittskarten bereits erworben haben. Die abschreckende Wirkung auf die kleine Gruppe von Tätern ist dagegen mehr als fraglich. Der 1. FC Köln wird deshalb Einspruch gegen das Urteil einlegen und in die nächste Instanz gehen.“
